Wenn Sie Krankheitszeichen haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, sollten Sie nicht zur Arbeit bzw. auf einen Präzenzstermin gehen beziehungsweise sollten Ihren Arbeitsplatz verlassen. Wenden Sie sich am besten zeitnah telefonisch an einen Arzt oder eine Ärztin, um das weitere Vorgehen wie beispielsweise eine Testung auf das Coronavirus abzuklären.
Bei einem positiven Ergebnis im Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest haben Sie Anspruch auf einen PCR-Test, auch wenn Sie keine Symptome haben.
Es besteht zwar keine ausdrückliche Verpflichtung über Testergebnisse zu informieren. Dies ist jedoch empfehlenswert, zumal Sie sich bei einem positiven Testergebnis in Isolierung begeben müssen, somit also nicht zur Arbeit gehen dürfen beziehungsweise den Betrieb verlassen müssen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise, was bei Verdacht auf eine Infektion und was bei einer bestätigten Corona-Infektion zu tun is
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